Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Die Beziehung zwischen Marken und geografischen Angaben für Weinbauerzeugnisse sollte hinsichtlich der Kriterien für die Ablehnung, die Löschung und die Koexistenz klargestellt werden. Von dieser Klarstellung unberührt bleiben sollten die Rechte, die Inhaber von geografischen Angaben auf nationaler Ebene erworben haben oder die aufgrund von seitens der Mitgliedstaaten getroffenen internationalen Übereinkünften für die Zeit vor der Einführung des Schutzsystems der Union für Weinbauerzeugnisse bestehen.
Erwägungsgrund 36 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen