Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Es sollten spezifische Ausnahmebestimmungen vorgesehen werden, die es ermöglichen, neben dem eingetragenen Namen einer garantiert traditionellen Spezialität andere Namen zu verwenden. Die Kommission sollte Übergangszeiträume für die Verwendung von Bezeichnungen festlegen, die Namen garantiert traditioneller Spezialitäten enthalten, und zwar entsprechend den Bedingungen für solche Übergangszeiträume, wie sie bereits für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben bestehen.
Erwägungsgrund 73 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen