Erwägungsgrund 75 32021R2117
Das Verfahren für die Genehmigung von Änderungen von Produktspezifikationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 sollte vereinfacht werden, indem zwischen Änderungen durch die Union und Standardänderungen unterschieden wird. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip sollten die Mitgliedstaaten dafür zuständig sein, die Standardänderungen zu genehmigen, und die Kommission sollte weiterhin für die Genehmigung von Änderungen der Produktspezifikationen durch die Union zuständig sein. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, damit der reibungslose Übergang von den Regeln der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 im Hinblick auf Änderungen der Produktspezifikationen zu den neuen Regeln der vorliegenden Verordnung erleichtert wird.