Erwägungsgrund 65 32021R2117
Die in der Union bestehenden Marktbeobachtungsstellen und Arbeitsgruppen für Agrarmärkte haben sich bewährt, wenn es darum geht, eine Grundlage für die Entscheidungen der Marktteilnehmer und der öffentlichen Hand bereitzustellen und die Überwachung der Marktentwicklungen zu erleichtern. Zu diesem Zweck und um die Transparenz der Agrar- und Lebensmittelmärkte auf Unionsebene zu erhöhen und zur Stabilität der Agrarmärkte beizutragen, sollten diese Instrumente ausgebaut werden. Daher ist es angemessen, einen einheitlichen förmlichen Rechtsrahmen für die Einrichtung und die Arbeitsweise von Marktbeobachtungsstellen der Union in jedem landwirtschaftlichen Sektor zu schaffen und die einschlägigen Melde- und Berichterstattungspflichten für diese Beobachtungsstellen festzulegen.