Erwägungsgrund 13 32021R2117
Es wird außerdem davon ausgegangen, dass das bestehende Genehmigungssystem für Rebpflanzungen wesentlich dafür ist, die Vielfalt der Weine zu gewährleisten und den Besonderheiten des Weinsektors in der Union Rechnung zu tragen. Der Weinsektor der Union weist besondere Eigenschaften auf, unter anderem den langen Zyklus von Rebflächen, aufgrund der Tatsache, dass die Erzeugung erst mehrere Jahre nach der Bepflanzung stattfindet, dann aber über mehrere Jahrzehnte andauert, und aufgrund des Potenzials für erhebliche Schwankungen der Erzeugung von einer Ernte zur nächsten. Anders als in vielen Drittländern, in denen Wein erzeugt wird, zeichnet sich der Weinsektor in der Union auch durch eine sehr hohe Zahl kleiner Familienbetriebe aus, die für eine Vielfalt an Weinen sorgen. Angesichts der erheblichen Investition, die die Anpflanzung einer Rebfläche bedeutet, benötigen die Marktteilnehmer des Sektors und die Erzeuger eine langfristige Planbarkeit, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihrer Erzeugnisse zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors der Union auf dem Weltmarkt zu steigern.