Erwägungsgrund 74 32021R2117
Die Verfahren für die Eintragung von geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten, die in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 festgelegt sind, sollten gestrafft und vereinfacht werden, um sicherzustellen, dass neue Namen innerhalb kürzerer Fristen eingetragen werden können. Das Einspruchsverfahren sollte vereinfacht werden. In der Einspruchsbegründung sollten die Gründe für den Einspruch und Einzelheiten zu diesen Gründen angegeben werden. Unbeschadet dessen kann die Behörde oder die Person, die den Einspruch eingereicht hat, im Lauf der Konsultationen gemäß Artikel 51 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 weitere Einzelheiten hinzufügen oder genauer ausführen.