Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Um den Handel mit Drittländern zu erleichtern, sollte festgelegt werden, dass die Mitgliedstaaten auf der Verpackung oder auf einem daran befestigten Etikett von für die Ausfuhr hergestellten aromatisierten Weinerzeugnissen von Drittländern vorgeschriebene Verkehrsbezeichnungen, einschließlich in anderen Sprachen als den Amtssprachen der Union, zulassen können, sofern die entsprechenden Verkehrsbezeichnungen gemäß Anhang II auch auf der Verpackung oder auf einem daran befestigten Etikett erscheinen.
Erwägungsgrund 78 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen