Erwägungsgrund 26 32021R2117
Im Rahmen der GAP-Reform sollten Bestimmungen über die Rücknahme von nicht den Kennzeichnungsvorschriften entsprechenden Erzeugnissen vom Markt in die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgenommen werden. Angesichts der steigenden Nachfrage der Verbraucher nach Produktkontrollen sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass nicht gemäß der genannten Verordnung gekennzeichnete Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht oder, falls diese Erzeugnisse bereits in Verkehr gebracht wurden, vom Markt genommen werden. Die Rücknahme vom Markt umfasst auch die Möglichkeit, die Kennzeichnung von Erzeugnissen zu korrigieren, ohne sie endgültig vom Markt zu nehmen.