Erwägungsgrund 66 32021R2117
Auf der Grundlage der für die Überwachung der Agrarmärkte erhobenen statistischen Daten und Informationen sollten die Marktbeobachtungsstellen der Union in ihren Berichten drohende Marktstörungen identifizieren. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Informationen über die Marktsituation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, eventuell drohende Marktstörungen und möglicherweise zu ergreifende Maßnahmen vorlegen, indem sie regelmäßig an den Sitzungen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und den Tagungen des Sonderausschusses Landwirtschaft teilnimmt.