Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Darüber hinaus umfasst Anhang I Teil XII der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, in dem die unter den Weinsektor fallenden Erzeugnisse aufgeführt sind, derzeit teilweise entalkoholisierte Weine mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol. Um sicherzustellen, dass alle entalkoholisierten Weine, einschließlich solcher mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger, unter den Weinsektor fallen, sollte Anhang I Teil XII der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 durch Hinzufügung eines neuen Eintrags geändert werden.
Erwägungsgrund 44 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen