Erwägungsgrund 64 32021R2117
Einschränkungen des freien Verkehrs von Erzeugnissen des Obst- und Gemüsesektors, die sich aus der Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Pflanzenschädlingen ergeben, können auf dem Markt eines oder mehrerer Mitgliedstaaten Probleme verursachen. Insbesondere angesichts des zunehmenden Auftretens von Pflanzenschädlingen ist es daher angebracht, außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen zuzulassen, um Handelsbeschränkungen infolge von Pflanzenschädlingen Rechnung zu tragen, und die Liste der Erzeugnisse, für die außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen erlassen werden können um den Obst- und Gemüsesektor zu erweitern.