Erwägungsgrund 14 32021R2117
Zur Sicherung der bisherigen Errungenschaften im Weinsektor der Union und zur Verwirklichung eines langfristigen quantitativen und qualitativen Gleichgewichts im Weinsektor über das Jahr 2030 hinaus durch eine weiterhin geordnete Zunahme der Rebpflanzungen sollte das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen bis 2045 verlängert werden, – das heißt um einen Zeitraum, der dem ursprünglichen Zeitraum seit 2016 entspricht –, wobei zwei Halbzeitüberprüfungen (in den Jahren 2028 und 2040) durchzuführen sind, um das System zu bewerten und erforderlichenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Halbzeitüberprüfungen Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors vorzulegen.