Erwägungsgrund 37 32021R2117
Die Vorschriften für das nationale Verfahren, das Einspruchsverfahren, die Einstufung der Änderungen als Änderungen durch die Union und Standardänderungen, einschließlich der wichtigsten Vorschriften für die Annahme solcher Änderungen, sowie die zeitweilige Kennzeichnung und Aufmachung, die derzeit in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission festgelegt sind, sind ein wichtiges Element der Regelung zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben im Weinsektor. Aus Gründen der Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der leichteren Anwendbarkeit sollten diese Bestimmungen in die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgenommen werden.