Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Es sollte möglich sein, den Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe aufzuheben, wenn sie nicht mehr verwendet wird oder der Antragsteller gemäß Artikel 95 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 den Schutz nicht mehr aufrechterhalten möchte.
Erwägungsgrund 39 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen