Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Wertaufteilungsklauseln in der Lebensmittelversorgungskette sind nicht nur in Vereinbarungen zwischen Erzeugern und Erstkäufern von Interesse, sondern auch dann, wenn sie Landwirte in die Lage versetzen können, an der Preisentwicklung in den nachgelagerten Stufen der Kette mitzuwirken. Daher sollte es den Landwirten und ihren Verbänden ermöglicht werden, solche Klauseln nicht nur mit Erstkäufern, sondern auch mit Akteuren auf den Erstkäufern nachgelagerten Stufen in der Lieferkette zu vereinbaren.
Erwägungsgrund 55 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen