Erwägungsgrund 1 32023R2844
In ihrer Mitteilung vom 2. Dezember 2020 mit dem Titel „Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union - Ein Instrumentarium für Gelegenheiten“ hat die Kommission die Notwendigkeit erkannt, den Rechtsrahmen für das Unionsrecht zu grenzüberschreitenden Verfahren in Zivil-, Handels- und Strafsachen im Einklang mit dem Grundsatz „standardmäßig digital“ zu modernisieren und dabei zu gewährleisten, dass alle notwendigen Garantien zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung bestehen, sowie für gegenseitiges Vertrauen, Interoperabilität und Sicherheit zu sorgen.