Erwägungsgrund 48 32023R2844
In der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Vertrauensdienste (im Folgenden „eIDAS-Vertrauensdienste“) — insbesondere elektronische Signaturen, elektronische Siegel, Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Website-Authentifizierung — gesetzt, denen über Grenzen hinweg der gleiche rechtliche Status zuerkannt wird wie ihren physischen Pendants. In der vorliegenden Verordnung sollte daher die Verwendung der eIDAS-Vertrauensdienste für die Zwecke der digitalen Kommunikation vorgesehen werden.