Erwägungsgrund 28 32023R2844
Es gilt das Recht auf Prozesskostenhilfe, das nach Unionsrecht und nationalem Recht vorgesehen ist, insbesondere das Recht auf Prozesskostenhilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, den Verordnungen (EG) Nr. 4/2009 und (EU) 2019/1111 des Rates und der Richtlinie 2003/8/EG des Rates. Relevante Informationen auf dem Europäischen Justizportal sollten für natürliche und juristische Personen über Links auf dem europäischen elektronischen Zugangspunkt zugänglich sein.