Erwägungsgrund 4 32023R2844
Diese Verordnung verfolgt das Ziel, die Effizienz und die Wirksamkeit von Gerichtsverfahren zu verbessern und den Zugang zur Justiz zu vereinfachen, und zwar durch die Digitalisierung der bestehenden Kommunikationskanäle, die für alle an der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit beteiligten Behörden zu Kosten- und Zeitersparnissen, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zu einer stärkeren Resilienz in Umständen höherer Gewalt führen sollte. Die Nutzung digitaler Kommunikationskanäle zwischen zuständigen Behörden sollte sowohl kurzfristig als auch langfristig zu geringeren Verzögerungen in der Bearbeitung von Fällen führen. Dies sollte natürlichen und juristischen Personen sowie den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zugutekommen und das Vertrauen in Justizsysteme stärken. Die Digitalisierung der Kommunikationskanäle wäre auch im Bereich grenzüberschreitender Strafverfahren und im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität durch die Union von Vorteil. Das hohe Maß an Sicherheit, das digitale Kommunikationskanäle bieten können, stellt in diesem Zusammenhang einen Fortschritt dar, auch im Hinblick auf den Schutz der Rechte der betroffenen Personen, beispielsweise des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten.