Erwägungsgrund 27 32023R2844
Um natürlichen und juristischen Personen den Zugang zu den zuständigen Behörden in Zivil- und Handelssachen zu erleichtern, sollte mit dieser Verordnung ein Zugangspunkt auf Unionsebene — ein „europäischer elektronischer Zugangspunkt“ — als Teil des dezentralen IT-Systems vorgesehen werden, der Informationen für natürliche und juristische Personen zu deren Recht auf Prozesskostenhilfe enthält und über den diese in Fällen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, Anträge stellen, Ersuchen einreichen, verfahrensrelevante Informationen versenden, anfordern und empfangen, einschließlich digitalisierter Verfahrensakten oder Teile davon, und mit den zuständigen Behörden kommunizieren können sollten — bzw. veranlassen, dass ihr Vertreter dies in ihrem Namen tut — oder gerichtliche oder außergerichtliche Schriftstücke zugestellt bekommen können sollten. Der europäische elektronische Zugangspunkt sollte auf dem Europäischen Justizportal eingerichtet werden, das als zentrale Anlaufstelle für Informationen und Dienstleistungen im Bereich Justiz in der Union dient.