Erwägungsgrund 11 32023R2844
Die Einrichtung digitaler Kanäle für die grenzüberschreitende Kommunikation würde direkt zu einem besseren Zugang zur Justiz führen, da sie natürliche und juristische Personen befähigt, in Verfahren, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts im Bereich Zivil- und Handelssachen fallen, den Schutz ihrer Rechte einzufordern und ihre Ansprüche geltend zu machen, Verfahren einzuleiten und fallbezogene Daten in digitaler Form mit den Justizbehörden oder anderen zuständigen Behörden auszutauschen.