Erwägungsgrund 40 32023R2844
Beantragt eine zuständige Behörde die Teilnahme einer Person zum Zwecke der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, so sollte die Teilnahme dieser Person an der Verhandlung oder Anhörung mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien von der Verordnung (EU) 2020/1783 geregelt werden.