Erwägungsgrund 37 32023R2844
Bei der Entscheidung, ob die Teilnahme der Parteien und ihrer Vertreter an einer Verhandlung oder Anhörung in Zivil- und Handelssachen mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien zugelassen werden soll, sollte die zuständige Behörde eine geeignete Methode wählen, um die Standpunkte der Parteien im Einklang mit dem nationalen Recht zu ergründen.