Erwägungsgrund 50 32023R2844
Um die Zahlung von Gebühren in Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen im Anwendungsbereich der Unionsrechtsakte zu Zivil- und Handelssachen, die in Anhang I aufgeführt sind, zu erleichtern, sollten die technischen Methoden für die elektronische Bezahlung von Gebühren den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen. Der Einsatz von innerhalb der Union weitverbreiteten Zahlungsmethoden, z. B. Kreditkarten, Debitkarten, digitalen Brieftaschen und Banküberweisungen, sollte in einem Online-Umfeld möglich und über den europäischen elektronischen Zugangspunkt zugänglich sein.