Erwägungsgrund 4 32024R1620
Diese Verordnung ist Teil eines umfassenden Pakets, mit dem darauf abgezielt wird, den Rahmen der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Die vorliegende Verordnung wird zusammen mit der Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates den Rechtsrahmen für die von Verpflichteten zu erfüllenden Anforderungen an die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bilden, der dem institutionellen Rahmen der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zugrunde liegt.