Erwägungsgrund 56 32024R1620
Zur Sicherstellung der einschlägigen Fachkenntnisse sollte es für den Verwaltungsrat zwei Zusammensetzungen geben. Bei allen Beschlüssen über die Annahme von Rechtsakten mit allgemeiner Geltung wie den Entwürfen technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen in Bezug auf die zentralen Meldestellen sollte er sich aus den Leitern der zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten (im Folgenden „Verwaltungsrat in der Meldestellen-Zusammensetzung“) zusammensetzen. Für die gleichen Arten von Rechtsakten im Zusammenhang mit der direkten oder indirekten Beaufsichtigung Verpflichteter im Finanzsektor und Verpflichteter im Nichtfinanzsektor sollte er sich aus den Leitern der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Aufsichtsbehörden zusammensetzen, bei denen es sich um Behörden handelt (im Folgenden „Verwaltungsrat in seiner Aufsichtszusammensetzung“). Alle im Verwaltungsrat vertretenen Parteien sollten sich bemühen, die Fluktuation ihrer Vertreter zu begrenzen, um die Kontinuität der Arbeit des Verwaltungsrats sicherzustellen. Alle Parteien sollten eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Verwaltungsrat anstreben.