Erwägungsgrund 83 32024R1620
Aufgrund ihrer Aufgaben und Befugnisse im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Behörde gut aufgestellt, um die Maßnahmen der Kommission in internationalen Foren, einschließlich der FATF, zu unterstützen und eine einheitliche, gemeinsame, kohärente und wirksame Vertretung der Interessen der Union in solchen Foren zu fördern. Daher sollte die Behörde die Kommission bei ihren Tätigkeiten als Mitglied der FATF unterstützen und zur Vertretung der Union und zur Wahrung ihrer Interessen in internationalen Foren beitragen. Angesichts der Bedeutung der gegenseitigen Evaluierungen, die von der FATF und dem Sachverständigenausschuss für die Bewertung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung des Europarats, MONEYVAL, durchgeführt werden, und im Falle, dass sich diese Evaluierungen auf Mitgliedstaaten beziehen, sollten sich die Bediensteten der Behörde erforderlichenfalls für die Bewertungsteams, die für die Durchführung der Evaluierungen zuständig sind, zur Verfügung stellen und mit ihnen zusammenarbeiten.