Erwägungsgrund 86 32024R1620
Die Behörde sollte die meisten ihrer in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben und Befugnisse bis 1. Juli 2025 übernehmen. Die direkte Beaufsichtigung ausgewählter Verpflichteter sollte 2028 aufgenommen werden. Dies sollte der Behörde ausreichend Zeit geben, ihren Hauptsitz in dem in dieser Verordnung festgelegten Mitgliedstaat zu errichten.