Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die EZB hat am 16. Februar 2022 eine Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 88 32024R1620Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen