Erwägungsgrund 52 32024R1620
Die Behörde sollte die Verwaltung, das Hosting und die Pflege von FIU.net übernehmen. Die Behörde sollte das System unter Berücksichtigung der von den zentralen Meldestellen genannten Erfordernisse auf dem neuesten Stand halten. Zu diesem Zweck sollte die Behörde sicherstellen, dass vorbehaltlich einer Kosten-Nutzen-Analyse jederzeit die modernste verfügbare Technologie für die Entwicklung des FIU.net eingesetzt wird. Da sich die Behörde nur für nicht wesentliche Aufgaben auf Drittdienstleister stützen sollte, sollte sie das Hosting und die Verwaltung von FIU.net nicht auslagern. Die Behörde sollte auf die Inhalte von innerhalb des FIU.net ausgetauschten Informationen nur zugreifen können, wenn die Informationen gezielt an sie gerichtet sind. Um Informationen senden, empfangen und miteinander verknüpfen zu können, sollte die Behörde über einen operativen Knotenpunkt im FIU.net-System verfügen.