Erwägungsgrund 32 32024R2747
Um besser auf potenzielle künftige Krisen, die schwerwiegende negative Auswirkungen auf den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und die Freizügigkeit, einschließlich von Arbeitnehmern, haben oder Störungen der Lieferketten für Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt verursachen könnten, vorbereitet zu sein und widerstandsfähiger zu sein, sollte die Kommission die Wirtschaftsteilnehmer bei der Ausarbeitung freiwilliger Krisenprotokolle ermutigen und unterstützen. Den Wirtschaftsteilnehmern sollte es freistehen, zu entscheiden, ob sie sich an solchen freiwilligen Krisenprotokollen beteiligen. Die Teilnahme an der Ausarbeitung solcher freiwilliger Krisenprotokolle sollte keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. In den freiwilligen Krisenprotokollen sollten die spezifischen Parameter der zu erwartenden Störungen sowie eine Zuweisung der spezifischen Rollen jedes einzelnen Teilnehmers, eine Beschreibung der Mechanismen zur Aktivierung solcher Protokolle und die damit verbundenen Maßnahmen festgelegt werden. Die einschlägigen Interessenträger, einschließlich Behörden der Mitgliedstaaten, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, Organisationen der Zivilgesellschaft oder andere einschlägige Organisationen, können ebenfalls in die Ausarbeitung solcher freiwilligen Krisenprotokolle einbezogen werden. Bei der Festlegung der Parameter für die zu berücksichtigenden Störungen sollten die Wirtschaftsteilnehmer auf ihre bisherigen Erfahrungen mit Beschränkungen des freien Verkehrs und Unterbrechungen der Lieferkette, die durch verschiedene Krisen verursacht wurden, zurückgreifen können.