Erwägungsgrund 67 32024R2747
Transparenz ist ein Grundprinzip für eine wirksame Vergabe öffentlicher Aufträge, das den Wettbewerb verbessert, die Effizienz erhöht und gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Das Europäische Parlament sollte über Verfahren für gemeinsame Auftragsvergaben im Rahmen dieser Verordnung unterrichtet werden und auf Antrag Zugang zu den im Rahmen dieser Verfahren geschlossenen Verträgen erhalten, sofern die Geheimhaltung und alle vertraulichen Daten, die nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten und sensible Geschäftsinformationen, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, angemessen geschützt werden.