Erwägungsgrund 14 32024R2747
Durch die Stärkung der Resilienz und Vorsorge der Wirtschaft der Union in Bezug auf kritische Rohstoffe ergänzt die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates die vorliegende Verordnung, die es der Kommission ermöglicht, im Wachsamkeits- oder im Notfallmodus für den Binnenmarkt gezielte Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Bedrohung oder Unterbrechung der Versorgung mit Waren von entscheidender Bedeutung eintritt, auch in Bezug auf kritische Rohstoffe.