Erwägungsgrund 31 32024R2747
Diese Verordnung lässt die Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates, in der harmonisierte Mindestvorschriften festgelegt sind, um sicherzustellen, dass Dienste, die für die Aufrechterhaltung essenzieller gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten wesentlich sind, im Binnenmarkt ungehindert erbracht werden, um die Resilienz kritischer Einrichtungen, die solche Dienste erbringen, zu stärken und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden zu verbessern, und ergänzt sie.