Erwägungsgrund 72 32024R2747
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Spezifikationen des Eventualfallrahmens in Bezug auf Vorsorge, Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Krisenkommunikation für den Wachsamkeits- und den Notfallmodus für den Binnenmarkt übertragen werden. Darüber hinaus sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Möglichkeit übertragen werden, Risikominderungsmaßnahmen, insbesondere Verwaltungsvereinbarungen, digitale Instrumente und Vorlagen, zu erlassen, um die Freizügigkeit zu erleichtern. Auch sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf die Aktivierung spezifischer Notfallmaßnahmen bei einem Notfallmodus für den Binnenmarkt übertragen werden, um eine rasche und koordinierte Reaktion zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung technischer Aspekte spezifischer digitaler Instrumente zur Unterstützung der Ziele dieser Verordnung übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.