Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Krise auf den Binnenmarkt aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist.
Erwägungsgrund 73 32024R2747Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen