Erwägungsgrund 81 32024R2747
Die Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates sieht einen Mechanismus für bilaterale Gespräche und Meldungen über Probleme, die das Funktionieren des Binnenmarkts betreffen, vor. Zur Vermeidung von Doppelregelungen bei der Aktivierung des Notfallmodus für den Binnenmarkt sollte die genannte Verordnung entsprechend geändert werden. Die Verordnung (EG) Nr. 2679/98 sollte in keiner Weise die Wahrnehmung der auf Unionsebene und in den Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechte einschließlich des Rechts oder der Freiheit zum Streik oder zur Durchführung anderer Maßnahmen, die im Rahmen der jeweiligen Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten nach nationalem Recht und nationalen Gepflogenheiten vorgesehen sind, berühren. Sie sollte auch das Recht, im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen sowie kollektive Maßnahmen zu ergreifen, unberührt lassen.