Erwägungsgrund 12 32024R2747
Mit dieser Verordnung werden die notwendigen Mittel vorgesehen, um in Krisenzeiten das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts, der auf dem Binnenmarkt tätigen Unternehmen und seiner strategischen Lieferketten zu gewährleisten, einschließlich des freien Verkehrs von Waren, und Dienstleistungen und Personen, einschließlich Arbeitnehmern, sowie der Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden. Darüber hinaus wird mit dieser Verordnung ein Forum für angemessene Koordinierung, Zusammenarbeit und Informationsaustausch geschaffen. Außerdem sind darin die Mittel für die rechtzeitige Zugänglichkeit und Verfügbarkeit der Informationen, die für eine gezielte Reaktion und ein angemessenes Marktverhalten der Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger während einer Krise erforderlich sind, vorgesehen.