Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung sollte die im AEUV verankerte Autonomie der Sozialpartner unberührt lassen.
Erwägungsgrund 75 32024R2747Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen