Erwägungsgrund 62 32024R2747
Wird die Kommission von einem oder mehreren Mitgliedstaaten über Engpässe bei krisenrelevanten Waren und Dienstleistungen oder über ein diesbezügliches Risiko unterrichtet, so sollte die Kommission diesen Mitgliedstaaten empfehlen können, Maßnahmen zu ergreifen, um für die rasche Erhöhung der Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen zu sorgen. Die Kommission sollte die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer prüfen. Diese Empfehlungen können Maßnahmen umfassen, die darauf abzielen, den Ausbau, die Umwidmung oder die Einrichtung neuer Produktionskapazitäten für krisenrelevante Waren oder neuer Kapazitäten im Zusammenhang mit krisenrelevanten Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern und die einschlägigen und geltenden Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungsverfahren zu beschleunigen.