Erwägungsgrund 7 32024R2747
Die Ereignisse in Verbindung mit der COVID-19-Krise haben auch deutlich gemacht, dass die Union koordiniert vorgehen und besser auf mögliche künftige Krisen vorbereitet sein muss, was insbesondere angesichts der anhaltenden Auswirkungen des Klimawandels und der dadurch hervorgerufenen Naturkatastrophen sowie der weltweiten wirtschaftlichen und geopolitischen Instabilität gilt. Weitere Krisen, die möglicherweise eine schnellere Reaktion erfordern, um Hindernisse für den freien Verkehr im Binnenmarkt zu verhindern und schwerwiegende Störungen der Lieferketten zu vermeiden, die für die Aufrechterhaltung der Tätigkeiten im Binnenmarkt unerlässlich sind, sind beispielsweise Waldbrände, Erdbeben oder groß angelegte Cyberangriffe. Die Tatsache, dass es sich bei solchen Krisen um Ausnahmesituationen und plötzliche Ereignisse außergewöhnlicher Art und Größenordnung handelt, bedeutet, dass solche Ereignisse eher unerwartet sind. Da nicht bekannt ist, welche Art von Krisen als nächste auftreten und schwerwiegende Auswirkungen auf den Binnenmarkt und seine Lieferketten haben könnte, muss ein Instrument vorgesehen werden, das im Hinblick auf die Auswirkungen einer Vielzahl von Krisen auf den Binnenmarkt Anwendung findet.