Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Maßnahmen zu erlassen, die es Personen, die das Recht auf Freizügigkeit genießen, unmöglich machen, in ihren Wohnsitzmitgliedstaat zurückzukehren, wenn sie sich beim Ausbruch einer Krise in einem anderen Mitgliedstaat befinden.
Erwägungsgrund 45 32024R2747Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen