Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Möglichkeit sollte diese Verordnung die Antizipation von Ereignissen und Krisen ermöglichen, indem es der Union ermöglicht wird, weiterhin auf laufenden Analysen strategisch wichtiger Bereiche der Wirtschaft des Binnenmarkts aufzubauen.
Erwägungsgrund 13 32024R2747Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen