Erwägungsgrund 26 32024R2747
Um insbesondere in Krisenzeiten für mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Koordinierung zu sorgen, sollte der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments den Vorsitz des Gremiums einladen können, vor diesem Ausschuss zu erscheinen. Das Europäische Parlament sollte schnellstmöglich über alle vorgeschlagenen oder erlassenen Durchführungsrechtsakte des Rates unterrichtet werden. Die Kommission sollte den Aspekten, die im Zusammenhang mit den im Zuge des Notfall- und Resilienzdialogs im Rahmen dieser Verordnung geäußerten Standpunkten aufkommen, sowie etwaigen einschlägigen Entschließungen des Europäischen Parlaments Rechnung tragen.