Erwägungsgrund 63 32024R2747
Wird die Kommission von einem oder mehreren Mitgliedstaaten über Engpässe bei krisenrelevanten Waren oder krisenrelevanten Dienstleistungen unterrichtet, so sollte die Kommission diese Informationen an alle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten weiterleiten und die Koordinierung der Reaktion straffen. Um die Verfügbarkeit bestimmter krisenrelevanter Waren oder krisenrelevanter Dienstleistungen während eines Binnenmarkt-Notfalls sicherzustellen und den Binnenmarkt-Notfall zu beenden, sollte die Kommission den Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Grundsätze der Solidarität, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit empfehlen können, diese Waren oder Dienstleistungen zu verteilen. Die Kommission sollte bei der Koordinierung dieser Verteilung Unterstützung bieten.