Erwägungsgrund 80 32024R2747
Die Kommission sollte die Funktionsweise und die Wirksamkeit dieser Verordnung regelmäßig bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, der auch eine Bewertung der Arbeit des Gremiums, Stresstests, Schulungs- und Krisenprotokolle, die Kriterien für die Aktivierung des Wachsamkeitsmodus und des Notfallmodus für den Binnenmarkt sowie den Einsatz digitaler Instrumente umfasst. Darüber hinaus sollten innerhalb von vier Monaten nach der Deaktivierung des Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt bzw. des Notfallmodus für den Binnenmarkt Berichte vorgelegt werden. Diese Berichte sollten eine Bewertung der im Rahmen dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Krise, die zur Aktivierung des Modus geführt hat, und insbesondere eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen enthalten. In diesen Berichten könnten erforderlichenfalls Verbesserungsvorschläge gemacht werden, und es könnten ihnen gegebenenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden.