Art. 149 32021R2085
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus
a)
zwei Vertretern der Kommission im Namen der Union,
b)
je einem Vertreter der anderen Mitglieder als der Union.
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus
zwei Vertretern der Kommission im Namen der Union,
je einem Vertreter der anderen Mitglieder als der Union.