Erwägungsgrund 18 32024L1203
Die rechtswidrige Sammlung, Beförderung und Behandlung von Abfällen und die mangelnde Überwachung dieser Tätigkeiten und der Nachsorge von Beseitigungsanlagen, einschließlich der Handlungen, die von Händlern oder Maklern übernommen werden, können verheerende Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Solche Auswirkungen können durch rechtswidrige Handlungen verursacht werden, die schädliche Abfälle von pharmazeutischen Erzeugnissen, Betäubungsmitteln, einschließlich Bestandteile zur Herstellung von Betäubungsmitteln, Chemikalien, säure- oder basenhaltigen Abfällen oder giftigen Abfällen, Schwermetallen, Ölen, Fetten, elektrischen und elektronischen Abfällen, Altfahrzeugen oder Kunststoffabfällen betreffen. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass eine rechtswidrige Abfallbewirtschaftung eine Straftat darstellt, wenn eine derartige Handlung gefährliche Abfälle in nicht unerheblicher Menge oder andere Abfälle betrifft und solche anderen Abfälle erhebliche Schäden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit verursachen oder dazu geeignet sind, dies zu verursachen.