Erwägungsgrund 74 32024L1203
Die Verpflichtungen gemäß dieser Richtlinie gelten unbeschadet des Unionsrechts über Verfahrensrechte in Strafverfahren, und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren vollständig gewahrt werden.