Erwägungsgrund 67 32024L1203
Die im Einklang mit dieser Richtlinie über Umweltstraftaten übermittelten statistischen Daten sollten zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sein und auf der Grundlage gemeinsamer Mindeststandards gewonnen werden. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung des Standardformats für die Übertragung statistischer Daten übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.